Geschichte

Zusammenfassung

Die „Feldgeschworenen“ oder „Siebener“ wachen seit Jahrhunderten über die Einhaltung von Grundstücksgrenzen. Besondere Bedeutung erlangten sie in Franken, das durch seine klein strukturierten Grundstücksparzellen und der Realteilung viele Grenzverläufe aufwies. Das Ehrenamt auf Lebenszeit ist seit dem späten Mittelalter belegt und ging aus den früheren Mark- und Feldgerichten hervor, die schon seit Jahrhunderten bestanden und hohes Ansehen genossen. Es ist das wohl älteste kommunale Ehrenamt in Bayern. Durch die Einführung der staatlichen Landvermessung im Jahr 1801 ging die Bedeutung der Feldgeschworenen zurück, aber seitdem arbeiten sie eng und vertrauensvoll mit den Vermessungsämtern zusammen. Träger des Rechtsbrauchs sind bayernweit 24.000 Feldgeschworene, davon etwa 15.500 in den fränkischen Regierungsbezirken. Von zentraler Bedeutung ist das nur den Feldgeschworenen bekannte „Siebenergeheimnis“, womit die Markierung der Grenzen durch geheime Zeichen aus Metall, Glas oder Ton gemeint ist. Das „Siebenergeheimnis“ darf nur mündlich an den Nachfolger weitergegeben werden und muss zeitlebens bewahrt werden – darauf müssen die Feldgeschworenen auch heute noch einen Eid ablegen. Der Ausdruck „Siebener“ entstand, weil in der Regel sieben Feldgeschworene in einer Gemeinde bestallt wurden. Durch die ungerade Zahl 7 konnte bei Unstimmigkeiten eine eindeutige Entscheidung gefällt werden. Da die Feldgeschworenen besonderes Vertrauen genießen, tragen sie zum friedlichen Zusammenleben in den Gemeinden bei. Feldgeschworene gibt es in Deutschland im Bundesland Bayern und auch in Rheinland-Pfalz. In dieser Dokumentation steht die Feldgeschworengemeinschaft Landkreis und Stadt Fürth (Mittelfranken, Bayern) als Beispiel stellvertretend für alle bayerischen Siebener.

Traditionelle Hüter von Grenzen und Frieden

Die Feldgeschworenen oder „Siebener“ im Landkreis und der Stadt Fürth hüten seit Jahrhunderten die Einhaltung von Grundbesitzgrenzen. Sie machen die Grenzen von Grundstücken durch sogenannte Abmarkungen eindeutig kenntlich und überwachen ihre korrekte Einhaltung. Damit bilden sie eine wichtige Säule zum Schutz von gesicherten Grundstücksgrenzen. Damals wie heute waren verlässliche Grenzen des Grundbesitzes eine wichtige Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben der Menschen. Von Anfang an sind in dieses lebenslange Ehrenamt nur „ehrbare und geachtete“ Männer berufen worden. Das Amt der Feldgeschworenen ist das wohl älteste kommunale Ehrenamt in Bayern, eines der wenigen Bundesländer, in denen es dieses Amt noch gibt. Sie bilden zudem eine Art gemeindeinterne Instanz zur Regelung von Streitigkeiten. Besondere Bedeutung erlangten die Siebener in Franken, das durch seine klein strukturierten Grundstücksparzellen viele Grenzverläufe aufwies, was wiederum zu häufigen juristischen Auseinandersetzungen führte. Im Stadtarchiv Langenzenn (Nr. 154) 1 existieren im Stadtbuch von Langenzenn Gerichtsdokumente aus dem Jahr 1426, wo „Siebener und Schöffen“ zu Langenzenn die „Strittigkeit einer Wässerung“, also des Rechts, Wasser aus öffentlichen Gewässern zu entnehmen, regelten. Feldgeschworene hatten im Laufe der Geschichte viele Bezeichnungen: Sie wurden unter anderem auch Siebener, die „Schwarze Zunft“, Markmeister, Untergänger, Landesschieder oder Grenzsteinsetzer (GÜLLICH 1994: 108) ² genannt.

Siebenergeheimnis

Die „Siebener“ marken Grundstücksgrenzen ab und machen diese durch das Setzen von Grenzsteinen sichtbar und kenntlich. Traditionsgemäß graben sie dabei nur ihnen bekannte Zeichen aus Metall, Glas, Ton oder Ähnlichem auf eine bestimmte Art und Weise mit ein. Dieses sogenannte Siebenergeheimnis ist für die Eingeweihten ein sicheres Indiz dafür, ob ein Grenzstein eventuell versetzt wurde. Das Siebenergeheimnis darf nur mündlich an Nachfolger weitergegeben werden. Dass sie dieses Geheimnis zeitlebens bewahren, darauf müssen die Siebener noch heute einen Eid ablegen. Musste dieser Eid früher der Herrschaft, ihren Vögten oder Amtsleuten geschworen werden, vollzieht diese Aufgabe heute der Bürgermeister.

Während in der Vergangenheit natürliche Gegebenheiten wie große Bäume, Hecken, Flüsse oder Wälle Grundstücksgrenzen markierten, werden dafür heute überwiegend Grenzsteine aus Granit gesetzt. Ist das nicht möglich, bringen die Siebener wie vor Jahrhunderten mit Hammer und Meißel ihre Grenzzeichen an.

Einführung der Landvermessung im 19. Jahrhundert – Wandel und Wirkung

Seitdem Anfang des 19. Jahrhunderts die staatliche Landvermessung eingeführt wurde und dadurch die Bedeutung des Siebeneramtes sank, arbeiten die Siebener effektiv und vertrauensvoll mit den Vermessungsbehörden zusammen. Weil sie Veränderungen standhielten haben sie ihre Bedeutung bis heute bewahrt und ihre Tradition lebt fort. Der Ausdruck „Siebener“ entstand, weil in der Regel sieben Feldgeschworene in einer Gemeinde bestallt wurden. Durch die ungerade Zahl konnte bei Unstimmigkeiten stets eine eindeutige Entscheidung gefällt werden. Die Gemeindebürger verlassen sich auch noch heute bei Grenzangelegenheiten auf die ehrenamtlich arbeitenden Siebener, weil sie über örtliche Verhältnisse Bescheid wissen und als neutrale Instanz das Vertrauen ihrer Mitbürger in besonderem Maße genießen. Sie leisten für die Gemeinschaft wertvolle Dienste, schaffen Vertrauen und verbinden Menschen miteinander. Die Vermessungsverwaltung in Bayern ist durch die ehrenamtlich arbeitenden Feldgeschworenen von allen Bundesländern die kostengünstigste in Deutschland.

Aktivitäten zur Erhaltung und Weitergabe an kommende Generationen

Jährliche Grenzumgänge mit Siebenern und Bürgermeistern, Jahrestage, regelmäßige Versammlungen, Fortbildungen und gemeinsame Ausflüge festigen und pflegen die Siebener-Gemeinschaft. Durch notwendige Abmarkungen bleiben die Siebener in gutem Kontakt mit der Gemeindebevölkerung. Dadurch ist die Siebener-Gemeinschaft über Jahrhunderte hinweg lebendig geblieben. Neue Siebener werden in demokratischer Wahl von ihren älteren Amtskollegen gewählt. Der traditionelle Brauch und die speziellen Handwerkstechniken der Siebener wurden von Generation zu Generation durch aktives Tun und mündliche Überlieferung weitergegeben. Der Siebener-Obmann als Lehrmeister informiert dabei die Jungsiebener über das Siebenerwesen, weiht in das Siebenergeheimnis ein und lehrt die nötigen Handwerkstechniken. Inzwischen bieten auch die zuständigen Vermessungsämter eine Schulung für Jungsiebener an.

In Langenzenn ist mit dem Siebenerplatz ein kleines Freilandmuseum entstanden. Dort wird gezeigt, wie man früher Grenzen anlegte und es gibt eine Sammlung alter Grenzsteine. Das im Jahr 1988 entstandene Siebenerlied wird gemeinsam beim Jahrestag-Kirchgang gesungen. Es bereichert die Tradition seither auf musikalische Art.

Beschreibung der heutigen Praxis

Bei der Vermessung von Neubau-, Gewerbe- oder Windparkgebieten sowie Grundstückstrennungen sind Feldgeschworene, in Fürth einfach kurz „Siebener“ genannt, besonders gefragt. Bei einer Flurneuordnung in der Gemarkung Vincenzenbronn (Gemeinde Großhabersdorf/Bayern) wurden 1.700 Grenzsteine in einem 320 Hektar großen Gebiet von den zuständigen Feldgeschworenen eingesetzt. Mit Winkeleisenstab, Setzlatte, „Senkel“ (Lot mit Schnur), Hammer, Metermaß, Spaten und Hacke arbeiten die Siebener mit einem Messtrupp des Vermessungsamtes zusammen. Die Siebener markieren Messpunkte mit Sprühfarbe, setzen neue Grenzsteine zentimetergenau mit individuellen Belegzeichen ein und legen alte frei. Seit einigen Jahrzehnten wird ein Magnetbolzen zum leichteren Auffinden der Grenzpunkte mit Metalldetektoren eingebracht. Der örtliche Siebener-Obmann wird über das Vermessungsamt von einer geplanten Vermessung informiert, der wiederum die Termine an „seine“ Siebener weiterverteilt. In Zeiten präziser Koordinatenkataster und Satelliten-Geodäsie sind Siebener-Belegzeichen eigentlich nicht mehr nötig, dennoch halten die Siebener im Landkreis und der Stadt Fürth an dieser Tradition fest. Die Siebener sind ein von der modernen Technik unabhängiges „Back-up“-System.

Aufgrund ihrer bemerkenswerten örtlichen Kenntnisse und durch ihre verlässliche und neutrale Arbeit schaffen die ehrenamtlichen Siebener Vertrauen zwischen den Grundstückseigentümern und den Vermessungsbehörden. Oftmals nehmen sie bei Unstimmigkeiten eine Vermittlerrolle ein und gewährleisten so ein friedliches Zusammenleben innerhalb der Gemeinden.

Der Zusammenschluss der Feldgeschworenen-Vereinigung im Landkreis und der Stadt Fürth erfolgte im Dezember 1978. Seitdem werden bei einem Jahrestag langjährige und verdiente Mitglieder geehrt und Erfahrungsaustausch gepflegt (Abb. 7 und 8). In der Satzung steht zu lesen: „Der Jahrestag dient dem Zweck, die menschlichen und geselligen Bindungen für ein ganzes Gebiet zu verstärken…“ Bei Beerdigung eines Siebeners beteiligen sich alle Kollegen der angrenzenden Gemeinden. Feldgeschworene, die aufgrund hohen Alters keinen Dienst mehr verrichten können, werden auf Antrag zu Ehrensiebenern ernannt. Ihrem Eid bleiben sie bis an ihr Lebensende verpflichtet.

Entstehung und Wandel

Besonders in Franken sind die Feldgeschworenen oder Siebener tief verwurzelt. Weil es hier durch das Erbteilungssystem viele kleinteilige Flurstücke und Bewirtschaftungsräume gab, haben die Grenzhüter seit jeher große Bedeutung. Im Jahr 1426 werden die Fürther Siebener erstmals im Stadtbuch Langenzenns urkundlich erwähnt. „Weil es in letzter Zeit viel Streit wegen Markungsanglegenheiten gab“ wurde in Langenzenn im Jahr 1596 sogar ein Siebener-Amt geschaffen, das nicht nur für die Stadt, sondern für das gesamte Vogteiamt zuständig war. In erster Linie wurden Grenzstreitigkeiten zwischen Grundstückseigentümern geschlichtet, Grenzsteine gesetzt und überwacht. Auch beim Errichten neuer Gebäude und bei Wässerungsangelegenheiten sollten die Siebener befragt werden (WEBER 2003: 108)³. Während vor der Einführung der staatlichen Landvermessung vielfach die eigenverantwortliche Vermessung von Grundstücken zu ihren Aufgaben gehörte, haben das heute verbeamtete Geometer der Vermessungsbehörden übernommen. Durch die Entwicklung der Grenzregelung und die Einführung der staatlichen Landvermessung am 19. Juni 1801 hat sich die Siebener-Tätigkeit weitgehend verändert. Geblieben ist die Zuständigkeit für Grenzsteine und Grenzzeichen. Die seinerzeitigen Siebener besaßen die Fähigkeit, sich dieser einschneidenden Veränderung ihrer Tätigkeit anzupassen. Auch heute noch arbeiten die Siebener gut und effektiv mit den staatlichen Vermessungsbehörden zusammen. Rechtlich geregelt sind die Aufgaben der ehrenamtlich arbeitenden Siebener gegenwärtig im Abmarkungsgesetz, der Feldgeschworenenordnung und -bekanntmachung.

Seitens der Bevölkerung haben die Siebener bei Vermessungsstreitigkeiten weiterhin einen „Vertrauensvorschuss“ gegenüber einer Behörde, weswegen Kontrahenten im Streitfall ein Vermessungsergebnis eher akzeptieren. Als Einheimische nehmen sie zwischen Behörden und Grundstückseigentümern eine Vermittlerrolle ein.

Wirkung

Der Leitspruch der Fürther Siebener lautet „Gleichheit, Redlichkeit und Treue“. Sie schwören Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland sowie gewissenhafte und unparteiische Erfüllung ihrer Amtspflichten, Verschwiegenheit und zeitlebens Bewahrung des Siebenergeheimnisses.

Seit jeher kamen für dieses honorige Amt nur ehrbare Männer mit hohem Ansehen in Frage. „Sie leisten einen wertvollen Beitrag für das Gemeinwesen, schaffen Ordnung und vermeiden durch ihre Kenntnisse lokaler Gegebenheiten Streit“ erklärte der Fürther Landrat Matthias Dießl beim traditionellen Siebener-Jahrestag im Dez. 2014 in Veitsbronn. Die Siebener gelten zudem als vertrauenswürdig und rechtschaffen. Als einheimische Fachpersonen nehmen sie heute zwischen Vermessungsbehörden und Grundstückseigentümern in erster Linie eine wichtige, vertrauensbildende Vermittlerrolle ein.

Durch das Siebenergeheimnis entstand in der Bevölkerung der Eindruck des Geheimnisumwitterten. Durch die jahrhundertealte Tradition sind sie aus dem öffentlichen Leben in Franken nicht wegzudenken.

Geographische Lokalisierung

In Deutschland im Bundesland Bayern, überwiegend in Franken, auch in Rheinland-Pfalz. Etwa 24.000 Siebener gibt es in Bayern, davon 15.500 in fränkischen Regierungsbezirken inklusive dem Landkreis und der Stadt Fürth. Die restlichen 8.500 verteilen sich auf Oberbayern/Schwaben (5.500) und der Oberpfalz und Niederbayern (3.000)4.

Seit 1981 üben auch Frauen das angesehene Amt des Feldgeschworenen aus. Inzwischen gibt es in Bayern etwa 50 Siebenerinnen.

Risikofaktoren für die Erhaltung der Feldgeschworenen

Die größte Gefährdung für die Feldgeschworenen-Gemeinschaft wäre, wenn der Freistaat Bayern durch eine Gesetzesänderung das Feldgeschworenenwesen abschaffen würde. Die Stellung und die Befugnisse der ehrenamtlichen und für das Allgemeinwohl tätigen Feldgeschworenen sind im Abmarkungsgesetz, der Feldgeschworenenordnung und -bekanntmachung verankert. Dadurch würde die kommunale Autonomie beschnitten werden und ein basisdemokratisches, Jahrhunderte altes Amt zum Wohle der Bevölkerung nicht mehr bestehen.

Ebenfalls gefährdet ist die vertrauensbildende und ehrenamtliche Arbeit der Feldgeschworenen durch privatwirtschaftliche Interessen von Vermessungsunternehmen. Das reiche Wissen der Feldgeschworenen um lokale Gegebenheiten und von den Menschen vor Ort bilden eine Symbiose, die nur sehr schwer ersetzbar ist. Das Vertrauen der Bürger in die neutralen und unabhängigen Siebener ist groß – sie sind Bindeglied und Mediator zwischen Behörde und Bürgern und zudem ein schnell erreichbarer Ansprechpartner.

In den Städten Nürnberg und München etwa wurden nach längerer Absenz die Siebener Ende der 1970er Jahre deshalb wieder eingeführt.

In Thüringen wurde die Abmarkungspflicht zum 31.12.2014 abgeschafft und damit dem Feldgeschworenenamt der Boden entzogen. Per Gesetz erloschen dort alle Feldgeschworenen-Bestellungen.

In Zeiten moderner Satelliten-Geodäsie könnte man argumentieren, dass das Amt der Feldgeschworenen früher oder später überflüssig wird. Zusätzlich zur Arbeit der Vermessungsämter leisten die Feldgeschworenen durch ihre Kenntnisse und die sorgfältige Ausübung ihrer Tätigkeit jedoch einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag zur Sicherung der Grundstücksgrenzen und dadurch des Gemeindefriedens.

Maßnahmen zur Erhaltung und kreativen Weitergabe des Feldgeschworenenwesens – Motivation

Grenzumgänge und Siebenerversammlungen

Im regelmäßigen Rhythmus finden Grenzumgänge mit benachbarten Markungsgemeinschaften statt, um Schäden an Grenzen zu beheben. Tradition sind regelmäßige Versammlungen und Ausflüge, an denen Austausch und Geselligkeit gepflegt und über Neuerungen informiert wird.

Traditioneller Jahrestag

Am traditionellen Jahrestag der Fürther Siebener, dem ersten Montag im Dezember, werden an wechselnden Orten zuerst der gemeinsame Kirchgang mit eigenem Siebenerlied gepflegt, das Siebenermahl eingenommen und am Nachmittag die Siebener-Ehrungen durchgeführt, worüber auch in der Presse berichtet wird. Generationen werden durch die Altersstruktur der Siebener verbunden: Der älteste Siebener der Fürther Gemeinschaft ist 98 Jahre alt, der jüngste 28 Jahre.

Ausschau nach Nachwuchs

Lange Zeit blieb das Amt Familiensache und wurde traditionell vom Vater auf den Sohn vererbt. Heute werden rechtzeitig interessierte Männer und vereinzelt Frauen für das Amt von Siebenern vorgeschlagen und vom Siebenerkollegium demokratisch gewählt. Wählbar ist jeder – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Rasse, Hautfarbe etc. -, der die Vorschriften auf Wählbarkeit eines ehrenamtlichen Bürgermeisters erfüllt, zum Wahlzeitpunkt das 18. Lebensjahr vollendet hat und einen tadellosen Leumund besitzt. Der jeweilige Obmann unterweist und begleitet die Neu-Siebener bei ihrem verantwortungsvollen Ehrenamt. Auch das Vermessungsamt, das die Fachaufsicht über die Feldgeschworenen ausübt, führt für Jungsiebener regelmäßige Schulungen in Theorie und Praxis durch.

Wanderausstellung

Die Direktion für Ländliche Entwicklung Ansbach (Bayern) hat 2002 eine Wanderausstellung über das Feldgeschworenenwesen erstellt, die seitdem bei diversen Veranstaltungen gezeigt wurde. In einem Ausstellungs-Begleitheft werden die wichtigsten Inhalte zusammengefasst.

Siebener-Freiland-/Museum

Bei Langenzenn gibt es ein Siebener-Freilandmuseum inklusive Rad- und Wanderweg, das darstellt, wie man früher Grenzen anlegte und alte Grenzsteine zeigt. Das erste „Siebenermuseum“ wurde im Oktober 2015 in Neustadt/Aisch im Alten Markgrafenschloss eröffnet.

Bayerische Siebener treffen sich

Seit dem Jahr 2012 treffen sich die Bayerischen Siebener im zweijährigen Rhythmus an wechselnden Veranstaltungsorten, ebenfalls mit Siebener-Ehrungen und innovativen Fachvorträgen. Zu dieser Veranstaltung lädt der Bayerische Finanzminister ein.

Motivation der Siebener

Fritz Güllich formulierte die Motivation der Feldgeschworenen im Vorwort seines Buches 1 „Die sieben ehrbaren Männer“ kurz und prägnant so: Erbe und Auftrag. Er zitiert aus einer Instruktion aus dem Jahre 1870 „Wirkungskreis der Feldgeschworenen“ von W. Stadelmann: „Wo aber das Institut der Siebener bestand, sind der hohe Wert und die wohltätigen Folgen desselben nicht verborgen geblieben. Es hatte sich vielmehr des unbedingten Vertrauens zu erfreuen, wesentlich zur Befestigung des Grundeigentums und seiner Grenze auf die einfachste und wenigst kostspielige Weise beigetragen und manchen Grenzstörungen und Grenzstreitigkeiten vorgebeugt.“ Als Auftrag könnte man das Vorwort von E. Wiebel im Abmarkungsgesetz von 1981 „Der Feldgeschworene“ (WIEBEL/BAUER 1981: 121)5 verstehen, wo es heißt: „Die Mitwirkung angesehener Gemeindebürger bei der Sicherung von Grundstücksgrenzen stellt auch heute noch einen Modellfall lebendiger, bürgernaher Verwaltung dar.“

Immaterielles Kulturerbe 2016

Das „Feldgeschworenenwesen in Bayern“ wurde im Dezember 2016 in das „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ aufgenommen. Einige Wochen zuvor fand es Eingang in das Bayerische Landesverzeichnis.

Eingebunde Gemeinschaften zur Bewerbung Immaterielles Kulturerbe

Die Feldgeschworenen-Gemeinschaft Landkreis und Stadt Fürth hat gegenwärtig 275 Mitglieder und wird von ihrem Vorsitzenden Hans Satzinger und den Mitgliedern der Vorstandschaft geleitet. Die Gemeinschaft ist in 38 Gemarkungen unterteilt, die jeweils ein örtlicher Obmann leitet. Alle Obmänner wurden von der Bewerbung für das immaterielle Kulturerbe im Februar und März 2015 bei den turnusgemäßen, jeweiligen Obmänner-Versammlungen vom Vorsitzenden Satzinger informiert und zur Mitarbeit eingeladen. Außerdem wurden die übrigen Arbeitsgemeinschaften der Feldgeschworenen-Vereinigungen in Oberfranken (H. Zenk), Mittelfranken (H. Henninger) und Unterfranken (H. Jesberger) schriftlich am 14.06.2015 informiert und um Unterstützung und Mitarbeit gebeten.

Dokumentation (Die Fotos finden Sie in der Fotogalerie)

Abb. 1: Trieb- und Trattstein aus 16. Jahrhdt. (Langenzenn)

Abb. 2: Grenzpunkt

Abb. 3: Gerichtsdokumente aus dem Jahr 1426 aus dem Stadtarchiv Langenzenn

Abb. 4.1 Grantigrenzstein wird von Feldgeschworenen eingesetzt

Abb. 4.2 Granitgrenzstein wird von Feldgeschworenen eingelotet

Abb. 5: Feldgeschworene und Vermessungsbeamte arbeiten eng zusammen

Abb. 6: Belegzeichen von Feldgeschworenen

Abb. 7: Vorstandschaft der Feldgeschworenenvereinigung Landkreis und Stadt Fürth 2015

Abb. 8: Ehrungen verdienter Siebener am Jahrtag 2014 in Veitsbronn/Bay.

Abb. 9: Feldgeschworene bei einer Abmarkung in Burgfarrnbach/Fürth

Quell- und Literaturverweise auf

1 Güllich, Fritz: Die sieben ehrbaren Männer. Der Feldgeschworene – Erbe und Auftrag, Selbstverlag 1994 (180 Seiten)

² Stadtarchiv Langenzenn (Urkunde Nr. 154)

³ Weber, Martin: Festschrift „25 Jahre Feldgeschworenen-Vereinigung im Landkreis und Stadt Fürth“, Fürth 2003 (108 Seiten)

4 mündliche Informationen von Herrn Alberter, Landesamt LDBV, Regionalabteilung Nord in Schwabach, Telefonat Mitte Mai 2015 mit Herrn Satzinger (Vorsitzender der Feldgeschworenengemeinschaft Landkreis und Stadt Fürth

5 Wiebel/Bauer: Der Feldgeschworene, Rechtsgrundlagen und Erläuterungen, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH 1981 (121 Seiten)

 

Text und Fotos:

Jutta Massl     

(Erste weibliche Siebenerin der Feldgeschworenengemeinschaft Landkreis und Stadt Fürth)

 

 

 

Wir bedanken uns sehr herzlich bei den Verfassern der Empfehlungsschreiben Prof. Helmut Mahr und Dipl.-Ing. Ernst Grünbeck.

Empfehlungsschreiben von Prof. Helmut Mahr:

Vorschlag für die Aufnahme in das Verzeichnis

des immateriellen Kulturerbes

in Deutschland und Bayern

Das „Feldgeschworenenwesen in Bayern am Beispiel der

Feldgeschworenengemeinschaft (Siebener) Landkreis und Stadt Fürth“

Der älteste Hinweis auf die noch heute bestehende Vereinigung liegt im Stadtarchiv Langenzenn. Die Urkunde stammt aus dem Jahr 1426. Darin werden sieben Männer der Stadt namentlich genannt, die dem Gericht „als geschworene Schöpfen“ zur Urteilsfindung in einem Verfahren über die Wiesenwässerung in Lohe beigegeben werden *1. Aus dieser Urkunde geht hervor, dass es schon damals ein Kollegium von Feldgeschworenen in Langenzenn gab, das zu dieser Zeit wahrscheinlich schon länger bestand. Aus einem Hinweis im „Parzival“ des Wolfram von Eschenbach, der von 1200 bis 1210 entstand, geht aber hervor, das Feldgeschworenenvereinigungen noch bedeutend älter gewesen sein könnten. Da heißt es: „Da war der Wald gemenget, hier eine Lichtung, dort ein Feld, einige so breit, dass ein Zelt kaum Platz darauf gefunden hätte *2. Wie Wolfram vermuten lässt, der in seiner Dichtung ja immer wieder auf seine Umgebung eingeht, könnten die schmalen Felder der mittelalterlichen Waldrodung und die daraus entstehenden Probleme mit ein Grund gewesen sein, der zu einer noch früheren Entstehung der Feldgeschworenenkollegien führte.

Schon in der antiken Welt um das Mittelmeer war bekannt, dass bei uns seit dem Ende der letzten Eiszeit eine riesige Waldlandschaft entstanden war, die nach Julius Cäsars Überlieferung Hercynischer Wald hieß und sich von der Donau aus neun Tagereisen nach Norden, und vom Rhein aus sechzig Tagereisen nach Osten erstreckt haben soll. Nach der Chorographia des Pomponius Mela, einer Beschreibung der antiken Welt aus dem Jahr 44 n. Chr., war dieser Wald von vielen Flüssen durchzogen, die das Fortkommen behinderten. *3. Mitten in diesem Wald lag auch der Raum, in dem später Mittelfranken entstehen sollte. Zu seiner Erschließung kam es aber erst ab dem 6. Jahrhundert durch die Franken, die eine Heerstraße zwischen Frankfurt und Regensburg gebaut hatten, um Truppen schnell nach dem zwar unterworfenen, aber dennoch aufmüpfigen Bayern bringen zu können. Wie aus der Entstehungszeit einiger unserer Orte hervorgeht, die mit -reuth (Wurzelstockrodung), -schwand (Rodung durch Rindenschälung) und -lohe, loch (aus indogermanisch loukus = Waldlichtung) auf Rodung hinweisen, erreichte diese unseren Raum erst um 1200 n. Chr. Da sie zeitraubend und mühsam war, kam es dazu, dass man dem Wald nur schmale Streifen von Ackerflächen entreißen konnte, zur Zeit Wolframs so schmal, dass kaum kaum ein Zelt darauf Platz hatte. Da konnte es schon vorkommen, dass einer aus Unachtsamkeit, aber auch mit Absicht mit seinem Pflug auf den Ackerstreifen des Nachbarn geriet. Und da waren nun unparteiische Männer von Ansehen gefragt, die solche Vorfälle untersuchten und Streifälle schlichteten. Aus der Urkunde von 1426 entnehmen wir, dass das sieben Männer waren, da bei Abstimmungen aus dieser Zahl immer eindeutige Mehrheiten entstanden. So leitet sich auch der Name Siebener für die Feldgeschworenen von den sieben Männern ab, die in diesem Ehrenamt tätig waren. Seit einigen Jahren üben auch Frauen dieses angesehene Amt aus. Für alle aber ist die Voraussetzung ein tadelloser Leumund. Neue Siebener werden in demokratischer Wahl von ihren älteren Amtskollegen gewählt. Sie werden auf eine unparteiische Amtsführung und auf absolute Verschwiegenheit vereidigt, die bis zum Tod gilt. Ihre Aufgabe besteht darin, die Marksteine der Grundstücke zu setzen, Streitfälle zu untersuchen und durch unumstößliche Entscheidungen zu schlichten. Damit sind sie Garanten des Friedens in ihrer Gemeinde, was zu ihrem hohen Ansehen beiträgt. Sie werden für ihre Tätigkeit nicht bezahlt. Sie dürfen auch keine Geldgeschenke und mit Geldgaben verbundene Ehrungen annehmen. Die Gemeinden gewähren ihnen aber für ihre Arbeitszeit beim Setzen von Marksteinen eine Aufwandsentschädigung. Der 1. Montag im Dezember ist Siebenertag. An diesem Tag ehren die Gemeinden nach dem Kirchgang Siebener mit einer Dienstzeit von 25, 40 und 50 Jahren mit einer Ehrenurkunde, anschließend gibt ihnen die Gemeinde ein Festmahl.

Mit ihrem Ansehen und ihrem Wissen über die Gemeinden unterstützen Siebener heute auch die Vermessungsämter. Sie wirken als Vorbild für Politiker und Einwohner ihrer Gemeinden, sie tragen zum Frieden in den Gemeinden bei, und sie tragen eine Jahrhunderte alte strenge Tradition in die Zukunft

Aus diesen Gründen empfehle ich die Aufnahme der oben genannten ältesten Vereinigung von Feldgeschworenen des Landkreises und der Stadt Fürth in das Verzeichnis des immatriellen Kulturerbes in Deutschland und Bayern. Sie ist dieser Ehre im höchsten Maße würdig.

*1 Langenzenn Stadtarchiv Nr. 154

*2 Wolfram von Eschenbach, „Parzival“ VIII. Buch, 398, 18 – 21

*3 Pomponius Mela, De Chorographia, 44 n. Chr. III. Buch, 29 ff.

Oberasbach, 11. März 2015

Helmut Mahr

Studiendirektor a. D. und Kreisheimatpfleger a. D.

 

Empfehlungsschreiben von Dipl.-Ing. Ernst Grünbeck:

Feldgeschworene – eine große Tradition

und heute ein wichtiger Partner der bayerischen Vermessungsämter

Feldgeschworene (auch Siebener, Märker, Schwurer, Landschieder, Steiner usw. genannt) sind aus den alten Mark- und Feldgerichten hervorgegangen, die vor allem in den fränkischen Landesteilen schon seit Jahrhunderten bestanden und hohes Ansehen genossen. Diese Gerichte mussten u. a. in Grenzangelegenheiten Schiedssprüche fällen. Ein derartiges Urteil war aber nur durch die Festlegung der Grenzen in der Örtlichkeit möglich. In Franken war die Kennzeichnung bzw. Vermarkung der Grundstücksgrenzen besonders wichtig, da hier die durch das Real(erb-)teilungsrecht entstandenen landwirtschaftlichen Kleinstflächen ohne Grenzmarkierungen nicht mehr ordnungsgemäß bewirtschaftet werden konnten.

Als Hüter der Grenzen und Abmarkungen mussten sie aber auch begangene Grenzfrevel, d. h. vorgenommene Veränderungen oder Beseitigungen von Grenzzeichen verfolgen. Da zur zweifelsfreien Kennzeichnung der Grenzpunkte noch keine ausreichende Messtechnik zur Verfügung stand, vergruben die Feldgeschworenen unter den Grenzsteinen zur Sicherung gegen eine nachträgliche Veränderung geheime Zeichen. Diese Zeichen gibt es in unterschiedlichsten Formen. Sie sind aus verschiedenen dauerhaften Materialien wie gebranntem Ton, Glas, Porzellan oder Metall gefertigt und häufig mit Wappen oder Herrschaftszeichen, mit Jahreszahlen oder Initialen versehen. Diese individuellen Zeichen und die Art und Weise wie sie unter dem Grenzstein angeordnet wurden, beinhaltet das sogenannte Siebenergeheimnis. An Form und Lage der Zeichen erkannte der Siebener, ob der Stein verändert wurde. Das Geheimnis wurde von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt und war nur dem jeweiligen Siebenerkollegium bekannt.

Als am 19. Juni 1801 durch kurfürstlichen Erlass das sog. „Topographische Bureau“ gegründet wurde und damit die systematische Vermessung Bayerns eingeläutet wurde, stand zu vermuten, dass damit das Institut der Feldgeschworenen ausgedient hat. In der Anfangszeit der bayerischen Landesvermessung war auch eine Zusammenarbeit der staatlichen Stellen mit den Feldgeschworenen nicht angedacht. Die Grenzpunkte der vermessenen Grundstücke wurden – entgegen dem Rat der Siebener als ausgewiesene, wenngleich auch nichtakademische Fachleute – aus Sparsamkeitsgründen überwiegend nicht vermarkt, d. h. nicht durch Steine gesichert. Die Folge war jedoch, dass in regelmäßigen Abständen immer wieder teure Neuvermessungen notwendig wurden. In Franken waren zu dieser Zeit immer noch die Feldgeschworenen tätig, die für den Steinsatz verantwortlich zeichneten. Erst im Jahre 1868 wurde für ganz Bayern ein Vermarkungsgesetz wirksam, das die Einführung der Feldgeschworenen für alle Gemeinden zwingend vorschrieb. Schließlich wurde mit dem Abmarkungsgesetz vom 30. Juni 1900 die Abmarkung eines neu zu vermessenden Grundstücks zur Pflicht. Jede Gemeinde hatte Grenzsteine bereit zu halten, die bis heute bei Grundstücksvermessungen in Anwesenheit von Feldgeschworenen gesetzt werden.

Heute in Zeiten moderner elektronischer Messgeräte oder gar satellitengestützter Vermessungstechnik und der damit verbundenen zentimetergenauen Koordinierung der Grenzpunkte hat die Sicherung der Grenzzeichen mit Hilfe des Siebenergeheimnisses an Bedeutung verloren und wird nur noch in einigen Gegenden als erhaltenswertes Brauchtum angewandt. An Stelle der Einbringung des Siebenergeheimnisses wird jedoch vielfach eine zusätzliche Mittelpunktsicherung durch die Feldgeschworenen durchgeführt. Hierbei werden z. B. Porzellanzylinder oder runde Magneten zentimetergenau unter dem Grenzstein angebracht. Feldgeschworene können dann, wenn die amtliche Grenzmarkierung z. B. auf Grund einer Baumaßnahme verloren gegangen ist, durch Überprüfung der unterirdischen Versicherung das fehlende Grenzzeichen ohne unmittelbare Unterstützung der zuständigen Vermessungsbehörde wiederherstellen. Nutznießer ist der Grundstückseigentümer bzw. der Antragsteller, der sich hier höhere Kosten einspart.

Das Abmarkungsgesetz, die Feldgeschworenenordnung und die Feldgeschworenenbekanntmachung spannen derzeit den gültigen Rechtsrahmen für den öffentlich-rechtlichen Teil des Feldgeschworenenwesen in Bayern auf. Zunächst erstaunlich mag die Tatsache erscheinen, dass die Gerichte sich in den vielen Jahrzehnten kaum mit dem Feldgeschworenenwesen beschäftigt haben. Man darf aber mit Fug und Recht behaupten, dass hierzu auch kaum Anlass geboten wurde. Dies ist ein weiteres Indiz für die Zuverlässigkeit der Arbeitsweise der Feldgeschworenen und für das Vertrauen der Bürger in dieses Institut.

In meiner langjährigen Tätigkeit als Vermessungsgruppenleiter im Außendienst habe ich nur positive Erfahrungen mit den ehrenamtlich tätigen Feldgeschworenen gemacht. Was zeichnet nun diese fruchtbare Zusammenarbeit aus? Folgende Merkmale würde ich hervorheben:

* Feldgeschworene sind ehrbare und gewissenhafte Mitbürger, die in ihren Gemeinden  hohes Ansehen genießen. Ihre Belange, ja sogar ihre Nachfolge regeln sie in aller Regel eigenständig und zumeist „geräuschlos“.

* Sie besitzen umfassende Orts- und Sachkenntnisse in Grundstücks- und Grenzangelegenheiten.

* Sie haben Bezug zu Grund und Boden und besitzen handwerkliches Geschick bei der Abmarkung von Grundstücksgrenzen.

* Ganz im Sinne eines (neudeutsch gesprochen) bürgerschaftlichen Engagements fungieren sie durch ihre Vertrauensstellung innerhalb der Bevölkerung als Bindeglied zwischen Vermessungsbehörde und Bürger.

Im Vorwort des Buches „Der Feldgeschworene – Rechtsgrundlagen und Erläuterungen“ herausgegeben vom Kommunalschriften-Verlag J. Jehle kann man Folgendes nachlesen:

„Das Amt des Feldgeschworenen hat in Bayern eine lange Tradition, die sich vor allem in den fränkischen Landesteilen teilweise über Jahrhunderte zurückverfolgen lässt. Die Mitwirkung angesehener Gemeindebürger bei der Sicherung der Grundstücksgrenzen stellt auch heute noch geradezu einen Modellfall bürgernaher Verwaltung dar.“

Zurzeit gibt es in Bayern rund 24.000 Feldgeschworene. Diese sind in ca. 70 Feldgeschworenenvereinigungen organisiert. Übergeordnet vertreten die Arbeitsgemeinschaften der Feldgeschworenenvereinigungen in Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken die Interessen ihrer Mitglieder. Viele Vereinigungen veranstalten einmal im Jahr einen feierlichen Jahrtag im Beisein von Politikern, Behördenleitern und anderen Ehrengästen. Begonnen wird der Tag in der Regel mit einem feierlichen Gottesdienst. In einem festlich geschmückten Saal wird die Tagung fortgesetzt. Grußworte, Festvortrag, Ehrung altgedienter Siebener und Vorstellung neu gewählter Siebener sind dabei feste Bestandteile der Jahrfeier. Mit einem gemeinsamen Essen, dem „Siebenermahl“, wird das Fest abgeschlossen.

Ein weiterer Brauchtumsbestandteil sind die vielerorts in Bayern durchgeführten Grenzumgänge. Hier ist die gesamte Dorfgemeinschaft eingeladen, die Feldgeschworenen zu begleiten, wenn sie die Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen ihrer Heimatgemeinde überprüfen.

Ich empfehle, das Feldgeschworenenwesen in Bayern in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland aufzunehmen.

Dipl. Ing. (Univ.) Ernst Grünbeck

Leitender Vermessungsdirektor im Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg

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